Mitglied werden
Der SLV setzt sich dafür ein, die Interessen seiner Mitglieder und die Anliegen der Branche bei schweizerischen Behörden, Institutionen, befreundeten und benachbarten Organisationen zu vertreten. Als Mitglied des SLV helfen Sie mit, die Anliegen der Branche zu unterstützen und den SLV bei der Durchsetzung der Branchenziele zu stärken.
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Wer kann Mitglied werden?keyboard_arrow_down
Mitglied des Schweizerischen Landmaschinen-Verbands (SLV) kann jede natürliche oder juristische, in der Schweiz domizilierte Person werden, die als Hersteller, Importeur oder professioneller Händler von Traktoren, Landmaschinen oder Hofeinrichtungen seit mindestens drei Jahren tätig und im Handelsregister eingetragen ist. In begründeten Fällen (z. B. Geschäftsübernahme, Etablierung eines bedeutenden ausländischen Lieferanten in der Schweiz etc.) kann der Vorstand die erwähnte Karenzfrist verkürzen. Firmen oder Institutionen, die auch ausserhalb der Landmaschinenbranche tätig sind, können aufgenommen werden, wenn durch ihre Struktur Gewähr besteht, dass der Vereinszweck erfüllt wird. Bei der Aufnahme verpflichtet sich das neue Mitglied, die Statuten, Reglemente und Vereinbarungen des SLV einzuhalten.
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Statutenkeyboard_arrow_down
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Wie hoch sind die Verbandsbeiträge für Mitglieder?keyboard_arrow_down
Die Höhe des Mitgliederbeitrags ist abhängig vom Jahresumsatz im Bereich Landtechnik . Die Berechnungstabelle der Mitgliederbeiträge finden Sie hier.
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Wie kann ich Mitglied werden?keyboard_arrow_down
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand aufgrund des Aufnahmegesuchs, dem ein aktueller Handelsregisterauszug beizulegen ist. Die Aufnahme erfolgt jeweils per Anfang des folgenden Geschäftsjahres.